AGB


Allgemeine Geschäftsbedingen der innoskins GmbH
§1 Allgemeines

Für alle unsere Verkauf- u. Lieferungsverträge gelten ausschließlich diese Bedingungen. Abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers werden auch durch die Annahme der Bestellung oder den Beginn der Auftragsausführung nicht Vertragsbestandteil.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Unsere Angebote sind nicht verbindlich. Verträge kommen – mangels besonderer Vereinbarung – erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
§ 3 Preise

3.1. Preise in Katalogen, Prospekten und Preislisten sind unverbindlich.

3.2. Den vereinbarten Preisen liegen die zum Zeitpunkt des Abschlusses geltenden Kosten für etwaige Nebenleistungen wie Transportversicherung, Verzollung etc. zu­grunde. Sofern sich diese nach Vertragsschluss erhöhen und die Lieferung später als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgt, sind wir berechtigt, diese Erhöhungen auf den Preis aufzuschlagen.
§ 4 Versendungsgefahr

Die Ware reist in jedem Fall auf Gefahr der Käufer. Dies gilt auch für Gewichtsverluste, Bruch, Verderb und jegliche Veränderung der Ware auf dem Transport.
§ 5 Teillieferungen

Teillieferungen sind gestattet.
§ 6 Lieferzeit

6.1. Die Angabe des Lieferdatums auf der Auftragsbestätigung entspricht den nach unserem besten Wissen geschätzten voraussichtlichen Liefertermin. Er steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung. Verbindlich ist er nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich von uns erklärt wird.

6.2. Wird der Versand der Ware aus Gründen verzögert, die der Käufer zu vertreten hat, so werden wir ihm, beginnend vierzehn Tage nach Meldung der Versandbereitschaft die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnen.

6.3. Ist die Nichteinhalt der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, zurückzuführen so verlängert sich der Liefertermin angemessen. Wir werden dem Käufer den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen.

6.4. Kommen wir in Verzug und entsteht dem Käufer daraus ein Schaden, so haften wir ausschließlich nach § 13 dieser Bedingungen.
§ 7 Verwendungszweck

Für die Eignung unserer Ware zum von den Käufern vorgesehenen Verwendungszweck übernehmen wir keine Garantie. Unsere Vorschläge und Empfehlungen für Einsatz und Verarbeitung der Ware sind unverbindlich. Wir haften daraus weder den Käufern noch Dritten.
§ 8 Gewerblicher Rechtsschutz

Liefern wir nach Maßgabe von Gestaltungs- u. Materialverwendungswünschen, Zeichnungen, Modellen oder Mustern der Käufer, so übernehmen die Käufer die alleinige Verantwortung dafür, dass Schutzrechte Dritter im In- u. Ausland nicht verletzt werden. Sie halten uns von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
§ 9 Höhere Gewalt

Sollten Ereignisse gemäß § 6 Ziffer 3 unsere Lieferung behindern oder erschweren und für einen Zeitraum von 12 Wochen andauern, sind wir berechtigt, unseren Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
§ 10 Gewährleistung

Für Mängel der Ware leisten wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche – vorbehaltlich des § 11 (Haftung) – Gewähr wie folgt:
10.1. Zeigt sich nach Ablieferung ein Mangel an der Ware werden wir den Anspruch des Käufers auf Nacherfüllung durch Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware erfüllen.
10.2. Der Käufer hat ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir eine uns gesetzte angemessene Frist zur Ersatzlieferung fruchtlos haben verstreichen lassen.
§11 Haftung

Für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, haften wir – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur: 
- bei Vorsatz 
- bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers, der Organe oder leitender Angestellter 
- bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben 
- bei Mängel der Ware, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegen­ständen gehaftet wird.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertrags­typischen, vernünftiger Weise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
§ 12 Verjährung

Alle Ansprüche des Käufers – gleich aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in zwölf Monaten. Für vorsätz­liches und arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkt­haftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen.
§ 13 Aufrechnung- u. Zurückbehaltungsrecht

Die Aufrechnung der Käufer mit Gegenforderungen aus diesem oder anderen mit uns geschlossenen Verträgen sowie Zurück­behaltungsrechte sind ausgeschlossen, es sei denn, dass wir die Gegenforderung anerkannt haben oder dass ihre Berechtigung rechtskräftig festgestellt worden ist.
§ 14 Zahlungsbedingungen

14.1. Der Skontoabzug entfällt, solange ältere fällige Rechnungen noch nicht bezahlt sind.

14.2. Tritt in den Vermögensverhältnissen der Käufer nach Vertragsabschluss eine Verschlechterung ein oder wird sie uns erst danach bekannt, so sind wir berechtigt, für gelieferte Ware sofortige Bezahlung zu ver­langen und weitere Lieferungen von vorheriger Bezahlung abhängig zu machen.

14.3. Forderungen, für welche wir Wechsel herein genommen haben, können wir in diesem Falle vor Ablauf der Wech­sel­­­verfallzeit fällig stellen. Bei Zahlungsverzug wird der uns erwachsene Verzugsschaden, mindestens aber eine Verzinsung von 8 % über dem Basiszinssatz berechnet.
§ 15 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen, auch aus früheren oder künftigen Lieferungen einschließlich Kosten und Zinsen unser Eigentum. Wird im Zusammenhang mit der Kaufpreistilgung eine wechsel­mäßige Haftung von uns begründet, so erlischt der Eigentums­vorbehalt erst mit der Einlösung der Wechsel durch die Käufer als Bezogene. Die Käufer sind berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zur veräußern oder zu ver­arbeiten. Sie treten mit Vertragsabschluss bis zur voll­ständigen Tilgung aller unserer Forderungen die ihnen aus der Veräußerung zustehenden Ansprüche gegen ihre Ab­nehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Im Falle der Ver­arbeitung tritt die hierdurch entstandene neue Sache an die Stelle der gelieferten Ware. Wir sind mit den Käufern darüber einig, dass diese neue Sache für uns entsteht und uns zu Eigentum übertragen wird, in dem sie die Käufer für uns in Verwahrung nehmen. Dies gilt außer im Falle der Verarbeitung auch für den Fall der Verbindung oder Vermischung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware.
§ 16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Hamburg. Wir sind jedoch bei ausländischen Käufern auch berechtigt, unsere Ansprüche bei dem für den Sitz der Käufer maßgebenden Gericht geltend zu machen.